Wann Ihnen wie viel Schmerzensgeld zusteht
Sie sind unverschuldet bei einem Unfall verletzt worden oder haben einen Angehörigen bei einem Unfall verloren? Dann steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Es ist nur ein kleiner Ersatz für entstandene Schäden oder Verluste, doch er kann zumindest die monetären Folgen von Unfällen abmildern.
Von uns erfahren Sie hier online oder in einem Beratungsgespräch mehr über Ihre Ansprüche – insbesondere auch, wie Sie vorgehen müssen, wenn Spätfolgen und/oder Dauerfolgen aus der Gesundheitsverletzung zu erwarten sind.
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Welche Arten von Schmerzen gibt es?
Zu den Schmerzen zählen alle körperlichen und seelische Schmerzen, die Sie bei einer Verletzung erleiden. Voraussetzung dafür ist (außer beim Trauerschmerzensgeld) das Vorliegen einer Gesundheitsschädigung mit Krankheitswert (z.B. Prellungen, Brüche, Schleudertrauma, Gehirnerschütterungen etc.). Es ist nicht erforderlich, dass Sie die Schmerzen mit klarem Bewusstsein erleben und rational verarbeiten können. Das heißt: Selbst bei einer erlittenen Querschnittslähmung oder wenn Sie im Koma lagen, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld.
Auch für die seelischen Leiden, die Folge einer körperlichen Beschädigung sind, steht Ihnen Schadenersatz in Form von Schmerzensgeld zu. Sollten Sie daher aufgrund einer Schädigung an Ihrem Körper einen Schock, eine Neurose, Depressionen etc. erleiden, ist der Schädiger verpflichtet, die Folgen dieser psychischen Erkrankungen wieder gut zu machen.
Wie hoch ist mein Schmerzensgeld?
Das Schmerzensgeld ist grundsätzlich mit einem Globalbetrag (Gesamtbetrag) festzusetzen. Dieser soll Sie als Verletzten für alle körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen entschädigen, die Sie infolge der Verletzung erlitten haben oder noch zu erwarten sind. Rentenzahlungen, also wiederkehrende z.B. monatliche oder jährliche Zahlungen, sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Die Höhe des Schmerzensgeldes bzw. des einzelnen Tagessatzes setzt das Gericht nach freier Überzeugung fest. Dennoch haben sich sogenannte Schmerzensgeldsätze herausgebildet. Hier unterscheiden die Gerichte nach leichten, mittleren und starken Schmerzen.
Starke Schmerzen:
Schmerzen, die auftreten, wenn Sie sich z.B. etwas gebrochen haben oder operiert werden mussten. Die Schmerzen sind in diesem Fall so stark, dass Sie nichts daneben tun können.
Mittle Schmerzen:
Schmerzen, die Sie z.B. frisch operiert im Krankenhaus haben. Meist halten sich hier Schmerzen und Ablenkung die Waage, d.h. bewegungsarme Tätigkeiten sind gerade möglich (wie Fernsehen oder Surfen am Smartphone).
Leichte Schmerzen:
Alle anderen Schmerzen, die es Ihnen erlauben, sich körperlich zu betätigen, allerdings nicht „frei von Unlustgefühlen“.
Für einen Tag mit leichten Schmerzen spricht Ihnen das Gericht meist einen Betrag in Höhe von EUR 110,- zu, für einen Tag mit mittleren Schmerzen EUR 220,- und sollten Sie einen Tag an schweren Schmerzen leiden, bekommen Sie zumeist EUR 330,- zugesprochen. Wie viele Tage und welche Art von Schmerzen Sie erlitten haben, wird von einem Sachverständigen ermittelt.
Wir schätzen die Höhe Ihres Schmerzensgeldes vorab für Sie ein!
Wir klären Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld!
Jeder Unfall und jeder Schaden nach einem Unfall ist anders. Darum lässt sich nicht pauschal beurteilen, wieviel Schmerzensgeld Ihnen bei bestimmten Verletzungen zusteht. Anhand von Erfahrungswerten können wir aber abschätzen, wie hoch Ihr Anspruch ausfallen wird. Zögern Sie also nicht, uns unmittelbar nach Ihrem Unfall zu kontaktieren – wir kümmern uns um die Formalitäten und geben Ihnen eine ungefähre Schätzung über die Höhe Ihres Schmerzensgeldes.
Mag. Domenique Schöngrundner
Wir bieten auf Grund unserer langjährigen Erfahrung
professionelle und zügige Erörterung des Sachverhalts,
eine Risikoabwägung und Einschätzung der Erfolgsaussichten,
außergerichtliche Korrespondenz mit dem Schädiger, seiner Haftpflichtversicherung beziehungsweise der eigenen Rechtsschutzversicherung, sowie
Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche vor Gericht!
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