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Schadenersatzrecht

Machen Sie Ihren Anspruch auf Schadenersatz erfolgreich geltend!

Ein Schaden ist für die Person, die ihn erleidet, immer besonders ärgerlich. Egal, ob es sich um einen Sach-, Vermögens- oder Personenschaden handelt. Fast immer besteht auch ein Anspruch auf Schadenersatz. Doch wann können Sie ihn geltend machen? Und welche Arten von Schäden gibt es eigentlich?

Haben Sie Fragen zum Schadenersatzrecht? Wir beantworten sie!





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    Was ist ein „Schaden“?

    Schadenersatz ist von vornherein immer davon abhängig, ob ein Schaden vorliegt oder nicht. Ein Schaden wird allgemein als etwas definiert, das einen Zustand nachteilig verändert. Das kann auf etwas Materielles ebenso zutreffen wie auf eine Person. Hier unterscheiden wir zwischen verschiedenen Arten der Schäden, wie Vermögensschäden, materiellen und ideellen (immateriellen) Schäden.

    Während Vermögensschäden in Geld messbar sind, sind es immaterielle Schäden nicht. Zu ihnen zählen Schmerzensgeld bei Körperverletzung, Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude, Schäden für den Eingriff in die Privatsphäre, Trauerschäden und das Affektionsinteresse.

     

    Im Schadenersatzrecht kommt es aber nicht nur auf den Schaden an sich an. Es muss auch ein bestimmtes, pflichtwidriges Verhalten vorliegen. Wir unterscheiden hier zwischen:

    Vertraglichen Pflichten:
    Werden z.B. in einem Kaufvertrag festgelegt. Entsteht Ihnen durch den Verstoß gegen Hauptleistungspflichten (z.B. Lieferung des gekauften Produkts) oder vertragliche Nebenpflichten (z.B. Aufklärungspflicht des Vertragspartners) ein Schaden, sind Sie berechtigt, Ersatz zu verlangen.

    Deliktische Pflichten:

    Ein deliktischer Schadenersatzanspruch steht Ihnen zu, wenn der Schädiger z.B. Schutzgesetze verletzt, die ein bestimmtes Verhalten anordnen, um Schäden abzuwenden; Verkehrssicherungspflichten missachtet (z.B. Gefahrenquellen wie glatte Gehsteige oder Baugruben ungesichert belässt) oder Sie absichtlich und damit sittenwidrig schädigt.

    Liegt ein Schaden vor? Wir klären Ihre wichtigsten Fragen!

    office@kanzlei-schoengrundner.at
    +43 316 2081 03

    Was bedeuten „Kausalität“ und „Verschulden“ bei einem Schaden?

    Kausalität bedeutet, dass ein bestimmtes Verhalten zum Schaden geführt haben muss. Denkt man sich dieses Verhalten weg (oder bei Unterlassungen dazu) und wäre der Schaden dann nicht eingetreten, ist die Kausalität gegeben. Die Kausalität stellt eine Voraussetzung für die Haftung des Schädigers dar.

    Das Verhalten des Schädigers muss aber nicht nur kausal für den Schaden und rechtswidrig, sondern ihm auch subjektiv vorwerfbar sein. Das versteht man unter dem Begriff Verschulden. Das Verschulden des Schädigers wird in verschiedene Verschuldensgrade eingeteilt: Leichte und grobe Fahrlässigkeit sowie vorsätzliches Verhalten. Wie viel Ersatz Ihnen zusteht, hängt unter anderem von diesen Verschuldungsgraden ab.

    Grundsätzlich muss der, der den Schaden behauptet, ihn auch beweisen. Wichtig ist aber, dass bei der Vertragshaftung die Beweislastumkehr gilt: Der vertragsbrüchige Teil muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

    Wer haftet bei einem Schaden?

    Grundsätzlich haftet bei einem Schaden derjenige, der den Schaden verursacht hat, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Es gibt aber verschiedene Arten der Haftung (Vertragshaftung, Gefährdungshaftung, etc.), die wir mit Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch abklären. So stellen wir sicher, dass wir Ihren Anspruch auf Schadenersatz schnellstmöglich geltend machen!

    Jetzt Kontakt mit uns aufnehmen – wir kümmern uns um Ihren Schadenersatzanspruch!





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