Ihr Rechtsanwalt kann nach genauer Erörterung des Sachverhalts mit Ihnen bereits vorab abschätzen, wie hoch zum Beispiel das Schmerzengeld nach einem Unfall ausfallen wir. Zunächst sollte versucht werden, Ihre Ansprüche auf Schadenersatz außergerichtlich durchzusetzen. Das spart Zeit und Kosten. Meist wird hier mit der Haftpflichtversicherung des Schädigers korrespondiert.
Schadenersatz
Es soll nicht Ihr Schaden sein!
Grundsätzlich muss jeder selbst seinen Schaden tragen. Was aber, wenn dieser Schaden von jemandem anderen verursacht wurde?
Rechtsanwaltskanzlei
Mag. Domenique Schöngrundner
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Wir helfen Ihnen bei Fragen zu Schadenersatz gerne weiter.
Schadenquellen
Sie hatten eine Verkehrsunfall und möchten Schadenersatzansprüche stellen? Sie haben Probleme mit Vertragsverletzungen. Wir helfen ihnen gerne weiter.
Verkehrsunfall
Eine der häufigsten Ursachen für Schadenersatzansprüche ist der Verkehrsunfall. Vorteil dabei ist, dass sowohl Sie als auch Ihr Unfallgegner über eine gesetzlich verpflichtende Haftpflichtversicherung verfügen, die den Schaden der Gegenseite bei eigenem Verschulden bezahlt. Die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung kann sich dabei mit unter als langwierig und schwierig gestalten. Ist die Verschuldensfrage nicht eindeutig geklärt, ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes dringend geboten. Dasselbe gilt, wenn Sie verletzt worden sind. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, entstehen Ihnen dafür auch keine Kosten.
Außer dem Lenker des Fahrzeuges haftet auch dessen Halter auf Grund der normierten Gefährdungshaftung im EKHG. Daneben kann auch noch die KFZ-Haftpflichtversicherung direkt gerichtlich in Anspruch genommen werden.
Arzthaftung
Fragen der Arzthaftung stellen den Geschädigten bzw. die Geschädigte vor besondere Herausforderungen. Der Arzt ist seinem Patienten durch seine Sachkenntnis natürlich überlegen und wird Beschwerden infolge einer Behandlung vielleicht als typisch darstellen. Können Sie als Patient beweisen, dass der ärztliche Behandlungsfehler die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts nicht bloß unwesentlich erhöht hat, trifft Ihren Arzt die Beweislast dafür, dass im konkreten Behandlungsfall das Fehlverhalten mit größter Wahrscheinlichkeit für den Schaden unwesentlich geblieben ist.
Außerdem treffen den Arzt Dokumentationspflichten. Ist daher eine Behandlung nicht dokumentiert, gilt die Vermutung, dass sie nicht durchgeführt wurde. Daneben ist auch die unterlassene Aufklärungspflicht bzw. Fehler in der Aufklärung ein häufiger Grund für die Haftung von Ärzten.
Vertragshaftung
Besteht ein Vertragsverhältnis haftet Ihnen Ihr Vertragspartner für eine Verletzung von vertraglichen oder nebenvertraglichen Pflichten. Auch im Stadium der Vertragsanbahnung ist Ihnen Ihr zukünftiger Vertragspartner verpflichtet und treffen ihn in diesem vorvertraglichen Schuldverhältnis erhöhte Schutz- und Verkehrssicherungspflichten. Das Anwendungsgebiet in der Vertragshaftung ist dementsprechend weit. Neben der bereits besprochenen Arzthaftung auf Grund des Behandlungsvertrages, sind Ansprüche aus Werkverträgen und aller Art von Beratungsverträgen (Anlegerhaftung) häufig. Auch Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen beschäftigen die Gerichte. In jüngster Vergangenheit rückten zudem Autohersteller beziehungsweise Autohäuser in den Fokus von geschädigten Verbrauchern. Der Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zählt ebenfalls zu den vertraglichen Schadenersatzansprüchen.
Diese Ansprüche haben sie
Wenn Sie einen Schaden erlitten haben, bestehen auch Ansprüche, die Sie geltend machen sollten.
Wie setze ich mein Recht durch?
Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erfolgt regelmäßig vor Gericht. Eine professionelle rechtliche Beratung und Unterstützung durch Ihren Rechtsanwalt ist dabei absolut notwendig.
Mag. Domenique Schöngrundner
Wir bieten auf Grund unserer langjährigen Erfahrung
professionelle und zügige Erörterung des Sachverhalts,
eine Risikoabwägung und Einschätzung der Erfolgsaussichten,
außergerichtliche Korrespondenz mit dem Schädiger, seiner Haftpflichtversicherung beziehungsweise der eigenen Rechtsschutzversicherung, sowie
Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche vor Gericht!
Erstgespräch
Ich kläre Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf
- Sachschäden
- Schmerzengeld
- Entgangene Urlaubsfreude
- Kreditschädigung/Ehrenbeleidigung